Behandlungsablauf

1. Erstgespräch/Sprechstunde
Im Rahmen der Sprechstunde erfolgt eine diagnostische Einschätzung und Behandlungsempfehlung. Für diesen Termin ist weder eine Genehmigung durch die Krankenkasse noch eine ärztliche Überweisung erforderlich, Sie können gerne einen Termin direkt bei mir vereinbaren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel bis zu drei solcher Sprechstundentermine.

2. Probatorik
An die Sprechstunde(n) können bis zu vier probatorische Sitzungen anschließen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine vertrauensvolle und zielführende therapeutische Zusammenarbeit möglich ist. Innerhalb dieser Phase wird auch entschieden, ob eine Psychotherapie beantragt werden soll.

3. Psychotherapeutische Sitzungen 
Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen beginnt – nach Genehmigung durch die Krankenkasse – die eigentliche Therapie. Im Rahmen der Verhaltenstherapie werden zunächst bis zu 24 Sitzungen als Kurzzeittherapie beantragt.. Bei weitergehendem Bedarf kann eine Verlängerung auf bis zu 80 Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie beantragt werden.

 

 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.